Loipersdorf-Kitzladen
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Um Zwangsmittel einsetzen zu können, benötigt der Gläubiger zunächst einen einen sogenannten Exekutionstitel (auch vollstreckbarer Titel genannt). Dieser muss einen Leistungsbefehl enthalten.
Exekutionstitel sind bestimmte Akte oder Urkunden, die je nach Entstehungsart in gerichtliche, verwaltungsbehördliche und nichtbehördliche Exekutionstitel unterteilt werden können.
Als Exekutionstitel kommen u.a. in Betracht: