Die Grundimmunisierung erfolgt mit drei Impfungen. Das Nationale Impfgremium empfiehlt die erste Auffrischungsimpfung drei Jahre nach der Grundimmunisierung. Danach erfolgen die Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle drei Jahre.
Hinweis
Bei Einhaltung der empfohlenen Impf-Intervalle sind Titerbestimmungen weder notwendig noch empfohlen. Die Bestimmung der Antikörper gegen FSME gibt keine sichere Auskunft über die Dauer des Impfschutzes.
Quelle
Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2024/2025, Version 1.1 (Stand: 18.12.2024) als Quelle herangezogen.