Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und den Auffrischungsimpfungen im Kindesalter- bzw. Jugendalter sind weitere Auffrischungsimpfungen derzeit alle fünf Jahre empfohlen. Die Auffrischungsimpfungen erfolgen mittels 3-fach-Impfstoff (Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten) oder 4-fach-Impfstoff (zusätzlich Poliomyelitis).
Die Keuchhusten-Impfung ist für folgende Personengruppen besonders wichtig:
- Schwangere
- Personen im Umfeld von Neugeborenen wie Mutter, Vater, Geschwister etc.
- Personal im Gesundheitswesen
- Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und mit häufigen Publikumskontakten
- Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, nämlich bei Asthma, COPD, chronischen Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Krebserkrankungen, Immunsuppression
- Raucher:innen
Keuchhusten-Impfung für Schwangere
Durch die Impfung von Schwangeren werden dem künftigen Neugeborenen Abwehrstoffe für die ersten Lebensmonate mitgegeben. Fachleute sprechen auch von Nestschutz. So können in der Regel schwere Krankheitsverläufe vermieden werden, bis das Kind selbst geimpft werden kann.
Schwangere werden idealerweise zwischen der 27. und 36. Schwangerschaftswoche geimpft, unabhängig vom Abstand zur letzten Keuchhusten-Impfung.
Die Impfung erfolgt mit einem Mehrfachimpfstoff. Falls die Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft nicht durchgeführt wurde und fällig ist, sollte die Impfung im Wochenbett durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Impfungen in der Schwangerschaft
Quelle
Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2025/2026, Version 1.0 als Quelle herangezogen.