Personen
Anzeige einer Geburt
Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren üblicherweise € 16,– (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)
Anzeige eines Sterbefalls
Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
- Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise S 69,05 an Gebühren an (€ 53,05 Totenbeschaugebühr, € 16,– an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)